Wahlleistungen sind ärztliche Leistungen, die im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen nicht und in der Privaten Gebührenordnung nur teilweise aufgeführt sind. Sie sind Selbstzahlerleistungen und werden von uns gemäß den Gebühren der Privaten Gebührenordnung GOÄ berechnet.

Hierzu zählen unter anderem:

 

  • Kehlkopfkrebsvorsorge bei Rauchern / Passivrauchern
  • Akupunktur (Allergien, chron. Entzündungen, Tinnitus)
  • Infusionstherapie (Hörsturz / Tinnitus)